Medizinisches Aufbautraining
Medizinisches Aufbautraining (MAT)
(Heilbehandlung gemäß § 4j und Anlage 5 zur BVO)
Stand: Januar 2026
Definition
Medizinisches Aufbautraining oder Medizinische Trainingstherapie ist ein gezieltes körperliches Training unter ärztlicher Aufsicht zur Behandlung von Erkrankungen der Wirbelsäule.
Voraussetzungen und Umfang der Beihilfefähigkeit
Aufwendungen für ein Medizinisches Aufbautraining (MAT) sind unter den in Nr. 2 der Anlage 5 zur BVO genannten Voraussetzungen beihilfefähig.
Werden die Leistungen von zugelassenen Leistungserbringerinnen oder Leistungserbringern nach § 4j Absatz 2 BVO erbracht, richtet sich die Angemessenheit der Aufwendungen nach der Leistung „Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät): Parallele Einzelbehandlung bis zu 3 Patienten“ der Verträge nach §§ 125 und 125a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Der dort genannte Höchstbetrag kann zum jeweiligen persönlichen Bemessungssatz als beihilfefähig anerkannt werden.
Die Anlage 5 zur BVO finden Sie hier: BVO NRW
Den Höchstbetrag für das Medizinische Aufbautraining (MAT) finden Sie hier.
Rechtliche Hinweise
Dieses Merkblatt soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen zur Beihilfe geben. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass dieses Merkblatt nur eine begrenzte Übersicht der umfangreichen Bestimmungen geben kann. Rechtsansprüche können Sie hieraus nicht ableiten.
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