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Nutzungsbedingungen RVK Beihilfe-App

1. Keine Änderung in den persönlichen Verhältnissen und Bereitstellung der Beihilfeberechnung in der App

Mit der Verwendung der RVK Beihilfe-App versichert der/die Anwender*in, die RVK Beihilfe-App ausschließlich zur Belegeinreichung und nur dann zu nutzen, wenn sich im Vergleich zum letzten Antrag keine Änderungen in den persönlichen Verhältnissen ergeben haben. Zugleich erklärt der/­die Anwender*in mit der Annahme dieser Nutzungs­bedingungen sein/­ihr Einverständnis in die ausschließliche Bereitstellung der rechtlich bindenden Beihilfe­be­rechnung in das Postfach der App und verzichtet auf die Übersendung dieser in Papierform. Die Nutzung der RVK Beihilfe-App ersetzt insoweit die Nutzung des Kurzantrags der RVK und die Beihilfe­berechnung in Papierform.

In seltenen Einzelfällen kann es trotzdem erforderlich sein, dass eine Beihilfeberechnung ausschließlich per Post versendet werden muss.

2. Beschränkung der RVK Beihilfe-App-Nutzung

Die RVK Beihilfe-App darf nicht genutzt werden

  • Bei Beantragung von Abschlagszahlungen
  • Bei Dienstunfällen und sonstigen Unfällen (hier ist die „Anlage Unfall“ erforderlich, die mit einem Papierantrag eingereicht werden muss)
  • Bei Bestehen vorrangiger Ansprüche auf Leistungen im Krankheitsfall nach anderen Rechtsvorschriften (z. B. gesetzliche Unfall­ver­sicherung Bundes­ent­schädigungs­gesetz, Bundes­ver­sorgungs­gesetz)
  • Bei der Geltendmachung des Geburtszuschusses
  • Zur Einreichung von Heil- und Kostenplänen und sonstigen Anfragen
  • Zur Erhebung von Widersprüchen und anderer Einwendungen
  • Wenn bei uns gleichzeitig mehrere Bankverbindungen zu Ihren Beihilfeangelegenheiten gespeichert sind

3. Besonderheiten der RVK Beihilfe-App-Nutzung

  • Bei Beantragung von Aufwendungen in Pflegefällen ist zusätzlich die Vorlage der Anlage Pflege erforderlich
  • Bei Beantragung von Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind, ist zusätzlich die Vorlage der „Anlage Auslanderforderlich
  • Bei Beantragung von Beihilfen von tarifbeschäftigten Personen im Geltungsbereich der Beihilfeverordnung NRW ist zusätzlich die Vorlage der „Anlage Beitragszuschuss TB NRWerforderlich.

Die vorgenannten Anlagen sind in diesen Fällen zwingend dem App-Antrag beizufügen.

Mit der Nutzung der RVK Beihilfe-App versichert der/die Anwender*in, dass die vorstehenden Beschränkungen und Besonderheiten beachtet wurden und auch keine Anfrage sonstiger Art mit Hilfe der RVK Beihilfe-App gestellt wird.

4. Erklärung des/der Anwender*in

Ebenso wird mit der Nutzung der RVK Beihilfe-App zugleich versichert, dass es gegenüber dem letzten Beihilfeantrag, den der/die Anwender*in oder eine bevollmächtigte Person in ihrem/seinem Namen bei den RVK gestellt hat, keine Änderungen in den Daten der beihilfeberechtigten Person und ggf. der berücksichtigungsfähigen Angehörigen gegeben hat. Weiterhin wird erklärt, dass bekannt ist, dass die nachträgliche Änderung von Daten sowie nachträgliche Preisermäßigungen oder Preisnachlässe sofort den RVK anzuzeigen sind. Außerdem versichert der/die Anwender*in, dass für die geltend gemachten Aufwendungen eine Beihilfe bisher nicht beantragt wurde.

Im Geltungsbereich der Beihilfeverordnung NRW wird zudem versichert, dass mit diesem Beihilfeantrag keine Aufwendungen für Tätigkeiten geltend gemacht werden, die von nahen Angehörigen der behandelten Person durchgeführt worden sind.

Die Nutzerin / der Nutzer verpflichtet sich zudem, das Postfach der App regelmäßig zu sichten.

5. Abruf der Beihilfeberechnung in der App/­Versand

Der Abruf der Beihilfeberechnung ist innerhalb eines Monats ab Bereitstellung dieser in der App verpflichtend. Durch die Nutzung der RVK Beihilfe-App versichert der/die Anwender*in dieser Pflicht nachzukommen. Über die bereitstehende Berechnung wird der/die Anwender*in durch eine Push-Mitteilung auf Ihrem Smartphone informiert, wenn die Einstellung hierfür entsprechend vorgenommen wurde.

In seltenen Einzelfällen kann es trotzdem erforderlich sein, dass eine Beihilfe­be­rechnung ausschließlich per Post versendet werden muss. In diesen Fällen erhalten Sie keine Push-Mitteilung.

Es besteht kein Anspruch auf zusätzliche Übermittlung einer Beihilfe­be­rechnung auf dem Postweg, wenn und soweit Ihnen die RVK das Dokument erfolgreich über die App bereit­gestellt hat. Ausgenommen hiervon sind die vorgenannten seltenen Einzelfälle, bei denen eine ausschließliche Übersendung per Post erfolgt.

Es besteht kein Anspruch auf dauerhafte Speicherung der Beihilfe­be­rechnungen in der RVK-Beihilfe-App. Sofern die Bescheide gesichert werden sollen, müssen diese auf einem privaten Endgerät außerhalt der App abgelegt oder ausgedruckt werden.

6. Nutzungsausschluss bei Zuwiderhandlung

Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Nutzungsbedingungen können zum Ausschluss des/der Anwender*in von der Nutzung der RVK Beihilfe-App führen. Darunter fallen insbesondere die missbräuchliche Nutzung der App entgegen Ziffer 2 dieser Nutzungsbedingungen und der wiederholte Nichtabruf der Beihilfeberechnung innerhalb der unter Ziffer 5 genannten Frist.