Bitte füllen Sie den Erstantrag bei den RVK vollständig aus und leiten diesen über die Personalstelle Ihres Dienstherrn/Arbeitgeber/Schulamt (Ausnahme: Mitarbeitende des LVR) weiter. Von dort werden die Stamm­daten bestätigt (siehe Seite 2). Bitte legen Sie diesem Antrag alle rele­vanten Unterlagen bei. Bei privater Krankenversicherung (auch Zusatz­versicherung) benötigen wir den aktuellen Versicherungsnachweis mit Angabe des Erstattungsprozentsatzes bzw. Erstattungsbetrages (auch für berücksichtigungsfähige Personen). Sofern Ihnen bereits zuvor von einer anderen Stelle Beihilfen gewährt worden sind ist es erforderlich, dass
Bitte überprüfen Sie anhand der Checkliste zum Beihilfeantrag, ob Sie dem Erstantrag alle notwendigen Unterlagen beigefügt haben.


Hinweis:
Insbesondere Änderungen beim Einkommen der Ehepartnerin/eingetragenen Lebenspartnerin bzw. des Ehepartners/eingetragenen Lebenspartners oder beim Familienzuschlag/Kindergeld können den Anspruch auf Beihilfe beeinflussen.

Bitte beachten Sie, dass sich relevante Änderungen auch durch eine Änderung des Beihilferechts ergeben können. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter
www.versorgungskassen.de/beihilfen/infos-zum-beihilfenrecht.html

Bitte bestätigen Sie den rot umrandeten Hinweis.
Hinweis:
Insbesondere Änderungen beim Einkommen der Ehepartnerin/eingetragenen Lebenspartnerin bzw. des Ehepartners/eingetragenen Lebenspartners oder beim Familienzuschlag/Kindergeld können den Anspruch auf Beihilfe beeinflussen.

Bitte beachten Sie, dass sich relevante Änderungen auch durch eine Änderung des Beihilferechts ergeben können. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter
www.versorgungskassen.de/beihilfen/infos-zum-beihilfenrecht.html