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Anlagen zum Antrag
Bitte füllen Sie den Erstantrag bei den RVK vollständig aus und leiten diesen über die Personalstelle Ihres Dienstherrn/Arbeitgeber/Schulamt (Ausnahme: Mitarbeitende des LVR) weiter. Von dort werden die Stammdaten bestätigt (siehe Seite 2). Bitte legen Sie diesem Antrag alle relevanten Unterlagen bei. Bei privater Krankenversicherung (auch Zusatzversicherung) benötigen wir den aktuellen Versicherungsnachweis mit Angabe des Erstattungsprozentsatzes bzw. Erstattungsbetrages (auch für berücksichtigungsfähige Personen).
Sofern Ihnen bereits zuvor von einer anderen Stelle Beihilfen gewährt worden sind ist es erforderlich, dass
die Personalstelle Ihres Dienstherrn/Arbeitgeber/Schulamt Ihrem Erstantrag den Erfassungsbeleg beigefügt oder
der Erfassungsbeleg von Ihnen selbst beigefügt wird (Bei Bedarf können Sie den Erfassungsbeleg - genau wie Ihre Rechnungsbelege und sonstigen Unterlagen - dem Erstantrag in einem separaten Umschlag beilegen). Dieser gibt die Historie Ihrer Beihilfeakte wieder. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise auf dem Antragsformular.
Hinweis:
Insbesondere Änderungen beim Einkommen der Ehepartnerin/eingetragenen Lebenspartnerin bzw. des Ehepartners/eingetragenen Lebenspartners oder beim Familienzuschlag/Kindergeld können den Anspruch auf Beihilfe beeinflussen.
Hinweis:
Insbesondere Änderungen beim Einkommen der Ehepartnerin/eingetragenen Lebenspartnerin bzw. des Ehepartners/eingetragenen Lebenspartners oder beim Familienzuschlag/Kindergeld können den Anspruch auf Beihilfe beeinflussen.