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Ab dem 1. Januar 2026 tritt das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter in Kraft, umgangssprachlich auch als „Aktivrente“ bezeichnet.
Aufgrund des Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2015/2016 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen soll die Besoldung ...