Kapitalanlagen
Die Kapitalanlage bei den Rheinischen Versorgungskassen (RVK) ist geprägt durch eine breite Diversifikation über verschiedene liquide und illiquide Anlageklassen.
Nachhaltigkeit
Als kommunale Versorgungskasse messen die RVK der Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage eine besondere Bedeutung bei.
Die nachfolgenden Angaben beinhalten Informationen nach Art. 3 ff Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor) und beziehen sich auf die RVK als Körperschaft des öffentlichen Rechts sowie ihre rechtlich unselbstständige Sonderkasse „Rheinische Zusatzversorgungskasse“, letztere mit eigener Satzungskompetenz, eigenem Budget und eigenem Selbstverwaltungsorgan.
Im Rahmen ihrer Kapitalanlagen orientieren sich die RVK an Nachhaltigkeitskriterien aus den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance).
Es stehen grundsätzlich unterschiedliche Möglichkeiten und Maßnahmen zur Verfügung, um das Thema Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage zu berücksichtigen, wobei die konkrete Ausgestaltung von Maßnahmen an den individuellen Charakteristika der jeweiligen Anlageklasse ausgerichtet ist.
Grundsätzlich erwarten die RVK von allen externen Vermögensverwaltern die Mitgliedschaft in der Initiative „UN Principles for Responsible Investment – UNPRI“.
Im Übrigen verwenden die RVK Ausschlusskriterien für nicht nachhaltige Investments in unterschiedlichen Anlageklassen, die überwiegend über entsprechende, auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Indices abgebildet werden und das jeweilige Anlageuniversum unter Nachhaltigkeitsaspekten gegenüber einem Vergleichsindex ohne Nachhaltigkeitsfokus einschränken.
Aufgrund der an die einzelnen Vermögensverwalter erteilten differenzierten Vorgaben zur Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien in den von ihnen jeweils verwalteten Teilvermögen einerseits und des hohen Diversifizierungsgrades in der Kapitalanlage andererseits liegt keine hohe Exponierung gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken in der Kapitalanlage vor.
Durch regelmäßige Überprüfungen der Maßnahmen zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit sowie ein umfassendes Controlling der Vermögensallokation ist es Anspruch der RVK, eine erfolgreiche Kapitalanlage auch künftig unter Beachtung und Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien sicherzustellen.