Newsletter 01-2021 - Rheinische Versorgungskassen
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Newsletter 01-2021 - Rheinische Versorgungskassen |
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Guten Tag, Lohnsteuerbescheinigung 2020Die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) sind nach § 41 b Absatz 1 Einkommensteuergesetz verpflichtet, für die von ihr betreuten Versorgungsfälle nach Ablauf eines Kalenderjahres der Finanzverwaltung auf elektronischem Weg insbesondere die steuerpflichtigen Versorgungsbezüge und Steuerabzüge des Vorjahres zu melden. Zwischenzeitlich sind die Daten für das Jahr 2020 von den RVK an die Finanzverwaltung gemeldet und den Versorgungsberechtigten im Rahmen der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (ELSTER) eine Aufstellung ihrer an die Finanzverwaltung gemeldeten Steuerabzüge 2020 zugesandt worden. Leistungsmitteilung 2020 für die EinkommensteuererklärungJedes Jahr erhalten unsere Rentenbezieher_innen eine so genannte Leistungsmitteilung für die Einkommensteuererklärung. In der Leistungsmitteilung teilen wir die Höhe der im letzten Kalenderjahr von der RZVK gezahlten Rentenleistungen mit. Die Leistungsmitteilung für das Kalenderjahr 2020 wird Ihnen voraussichtlich bis Ende Februar 2021 vorliegen. Änderung der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz ab dem 1.1.2021Die Einkommensgrenzen für die Berücksichtigungsfähigkeit von Ehepartnern und Lebenspartnern werden mit Wirkung vom 1.1.2021 angepasst. Die Details entnehmen Sie bitte der anliegenden Information… Rundschreiben zur Änderung der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz |
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HerausgeberRheinische Versorgungskassen |
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