Newsletter 02-2017 - Rheinische Versorgungskassen
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Newsletter 02-2017 - Rheinische Versorgungskassen |
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Guten Tag, Einführung eines neuen IT-Fachverfahrens in der ZusatzversorgungAm 20. März 2017 wird im Geschäftsbereich Zusatzversorgung der Rheinischen Versorgungskassen ein neues IT-Fachverfahren eingeführt. Dieses Verfahren beinhaltet sämtliche für die Zusatzversorgung relevanten Aufgabenfelder und es bedarf daher einer gewissen Eingewöhnungszeit, bis die mit der Einführung des neuen Verfahrens naturgemäß auftretenden Probleme und Schwierigkeiten überwunden sind. Da es unser oberstes Ziel ist, unsere Mitglieder, Versicherten und Rentenberechtigten zufriedenzustellen und uns bewusst ist, dass eine zeitgerechte Erledigung der Aufgaben von großer Wichtigkeit für Sie als unsere Kunden ist, soll die Einführungsphase so reibungslos wie irgendwie möglich gestaltet werden. Leider lässt sich jedoch nicht vermeiden, dass es zu Verzögerungen im Rahmen der Fallbearbeitung kommen wird bzw. längere Bearbeitungszeiten auftreten werden. Ebenso wird es zu einer Einschränkung bei der telefonischen Erreichbarkeit kommen. Über die aktuellen Entwicklungen werden wir Sie fortlaufend an dieser Stelle informieren. Für die auftretenden Unannehmlichkeiten bitten wir bereits jetzt um Ihr Verständnis. Die Mitarbeitenden des Geschäftsbereichs Zusatzversorgung sind in der Einführungsphase telefonisch für fachliche Auskünfte zunächst montags bis freitags von 09:00 bis 10:00 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14:00 bis 15:00 Uhr zu erreichen. Änderungen im Beihilfenrecht Rheinland-Pfalz ab dem 01.01.2017Durch eine Vorgriffsregelung (Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - P 1820 A - 416 - vom 22.11.2016) haben die wesentlichen Änderungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes zeitgerecht Einzug in die Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz gehalten. Bereits zum 01.09.2016 haben sich u. a. die Regelungen zur Beihilfefähigkeit von Behandlungen in Privatkliniken sowie von Fahrtkosten geändert. Auf unserer Internetseite Beihilfen, Rheinland-Pfalz, Aktuelles erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Änderungen der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz. Änderungen im Beihilfenrecht NRW ab dem 01.01.2017Das Beihilfenrecht des Landes Nordrhein-Westfalen ist zum 01.01.2017 geändert worden. Neben der Umsetzung der ab 2017 geltenden Regelungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes hat es u. a. Änderungen bei der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Sehhilfen sowie für ambulante Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen gegeben. Die Änderungen gelten für Aufwendungen, die nach dem 31.12.2016 entstanden sind. Auf unserer Internetseite Beihilfen, Nordrhein-Westfalen, Aktuelles erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Änderungen der Beihilfenverordnung NRW. |
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HerausgeberRheinische Versorgungskassen |
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