Newsletter 02-2020 - Rheinische Versorgungskassen
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Newsletter 02-2020 - Rheinische Versorgungskassen |
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Guten Tag, Leistungsmitteilung 2019 für die EinkommenssteuererklärungJedes Jahr erhalten unsere Rentenbezieher_innen eine so genannte Leistungsmitteilung für die Einkommensteuererklärung. In der Leistungsmitteilung teilen wir die Höhe der im letzten Kalenderjahr von der RZVK gezahlten Rentenleistungen mit. Die Leistungsmitteilung für das Kalenderjahr 2019 wird Ihnen voraussichtlich bis Ende Februar 2020 vorliegen. Änderung der Beihilfenverordnung NRW ab dem 01.01.2020Die Beihilfenverordnung Nordrhein-Westfalen ist mit Wirkung vom 1. Januar 2020 geändert worden. Der anliegenden Übersicht können Sie die wesentlichen Änderungen entnehmen. Lohnsteuerbescheinigung 2019Die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) sind nach § 41 b Absatz 1 Einkommensteuergesetz verpflichtet, für die von ihr betreuten Versorgungsfälle nach Ablauf eines Kalenderjahres der Finanzverwaltung auf elektronischem Weg insbes. die steuerpflichtigen Versorgungsbezüge und Steuerabzüge des Vorjahres zu melden. Nachdem die Daten für das Jahr 2019 zwischenzeitlich an die Finanzverwaltung gemeldet worden sind, erhalten Sie im Rahmen der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (ELSTER) von den RVK bis ca. Ende Februar 2020 unaufgefordert eine Aufstellung Ihrer an die Finanzverwaltung gemeldeten Steuerabzüge 2019. |
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HerausgeberRheinische Versorgungskassen |
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