Newsletter 03-2017 - Rheinische Versorgungskassen
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Newsletter 03-2017 - Rheinische Versorgungskassen |
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Guten Tag, Erhöhung der Besoldung und Versorgung im Land NRW rückwirkend ab April 2017 um 2,0 %.Das Gesetz über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2017/2018 für das Land Nordrhein-Westfalen sieht eine Erhöhung der Bezüge ab 01.04.2017 um 2,0 % und ab 01.01.2018 um weitere 2,35 % vor. Mit den Bezügen für Mai 2017 werden die Rheinischen Versorgungskassen die erhöhten Besoldungs- und Versorgungsbezüge rückwirkend ab April 2017 auszahlen. Die Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelung im Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2017/2018 NRW. Unser Rundschreiben ZVK 03/2017 zur JahresmeldungAus gegebenem Anlass möchten wir Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Jahresmeldungen, die wir bereits vor dem Versand unseres Rundschreibens ZVK 03/2017 erhalten haben, der RZVK nicht nochmals zugeleitet werden müssen. Auch diese Jahresmeldungen können im neuen IT-Fachverfahren bearbeitet werden. Telefonische Erreichbarkeit im Geschäftsbereich ZusatzversorgungDas neue IT-Fachverfahren (siehe unsere Nachricht vom 14.03.2017) ist eingeführt worden. Die Mitarbeitenden des Geschäftsbereichs Zusatzversorgung sind aus diesem Grund telefonisch für fachliche Auskünfte bis auf weiteres montags bis freitags von 09:00 bis 10:00 Uhr sowie montags bis donnerstags von 13:00 bis 14:00 Uhr zu erreichen. |
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HerausgeberRheinische Versorgungskassen |
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