Newsletter 04-2018 - Rheinische Versorgungskassen
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Newsletter 04-2018 - Rheinische Versorgungskassen |
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Guten Tag, Werte und Zahlen 2019 in der ZusatzversorgungWir haben für Sie die maßgeblichen Werte und Zahlen des Jahres 2019 in einer Übersicht zusammengestellt. Die genannten Rechengrößen der Sozialversicherung für 2019 sind zunächst vorläufig, da die im Entwurf vorgelegten Grenzbeträge noch der Zustimmung durch den Bundesrat bedürfen. Regionalkonferenz in ErkelenzDer Einladung zur 20. Regionalkonferenz am 13. September 2018 in das Alte Rathaus der Stadt Erkelenz waren rund 20 Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamte gefolgt. Nach der Begrüßung der Gäste durch den Geschäftsführer der RVK, Miguel Freund, stellte der Bürgermeister Peter Jansen, seine Stadt und deren Geschichte vor. Auf das Portrait der Geschäftsfelder der RVK in Form eines zweiminütigen Kurzfilms folgte der Bericht des Geschäftsführers und der Geschäftsbereichsleitungen zu den aktuellen Entwicklungen in der Altersversorgung. Im zweiten Teil der Veranstaltung trug Robert Helpenstell, Leiter des Geschäftsbereichs Beamtenversorgung und Beihilfen, nach einem weiteren einführenden Kurzfilm zum Schwerpunktthema „Nach der Wahl ist vor der Wahl – wie gut bin ich für den Fall der Fälle versorgt?“ vor. Die Darstellung der Bedingungen für die Gewährung von Versorgungsleistungen für kommunale Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamte anhand von verschiedenen Beispielfällen stieß auf großes Interesse der Teilnehmenden. Das zum Abschluss der Veranstaltung ausgesprochene Angebot zu einer individuellen Beratung im Hause der RVK fand ebenfalls viel Zuspruch. Die regelmäßigen regionalen Konferenzen der Rheinischen Versorgungskassen eröffnen den Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten die Möglichkeit, sich in persönlichem Kontakt und im Austausch mit der Leitungsebene der Rheinischen Versorgungskassen aus erster Hand über aktuelle Entwicklungen auf dem Themenfeld Altersversorgung zu informieren. Änderung der Grenzwerte für die zusätzliche UmlageDie Grenzwerte für die zusätzliche Umlage gemäß § 76 der Satzung, § 38 ATV-K für den Zeitraum 01.02.2017 bis 28.02.2018, die wir bereits in unserer Nachricht vom 14.11.2016 mitgeteilt haben, betragen monatlich 7.342,28 Euro bzw. 11.265,26 Euro im Monat der Jahressonderzahlung. Ab dem 01.03.2018 betragen die Grenzwerte nach der zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Lohnsteigerung monatlich 7.554,47 Euro bzw. 11.466,18 Euro im Monat der Jahres-sonderzahlung. Der neue Grenzwert ermittelt sich wie folgt:
Der Grenzbetrag im Monat der Jahressonderzahlung 2018 beträgt 11.466,18 Euro (Faktor zur Berechnung der Jahressonderzahlung 51,78 %). |
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HerausgeberRheinische Versorgungskassen |
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