Newsletter 05-2016 - Rheinische Versorgungskassen
Sollte dieser Newsletter in Ihrem E-Mail-Programm nicht korrekt angezeigt werden, können Sie ihn hier im Browser lesen.
![]() |
Newsletter 05-2016 - Rheinische Versorgungskassen |
|
Guten Tag, Änderung der Grenzwerte für die zusätzliche Umlage (§§ 76 der Satzung, § 38 ATV-K)Durch die Tarifeinigung der Tarifvertragsparteien vom 29. April 2016 steigen die Tabellenentgelte des TVöD ab 01. März 2016 um 2,4 Prozent. Dies hat Auswirkungen für die Grenzwerte der zusätzlichen Umlage gemäß §§ 76 der Satzung, 38 ATV-K. Der neue Grenzwert nach der vereinbarten Lohnsteigerung ermittelt sich wie folgt:
Der Grenzbetrag im Monat der Jahressonderzahlung beträgt 2016 11.376,77 Euro (Faktor zur Berechnung der Jahressonderzahlung 58,59 Prozent). Dienstrechtsmodernisierungsgesetz NRW verabschiedetDas Dienstrechtsmodernisierungsgesetz NRW vom 14.06.2016 ist in wesentlichen Teilen zum 01.07.2016 in Kraft getreten. Hierdurch haben sich insbesondere die Paragraphenbezeichnungen des Landesbeamtenversorgungsgesetzes geändert. Auch inhaltliche Änderungen wie beispielsweise die wieder eingeführte Ruhegehaltfähigkeit der Feuerwehrzulage wurden von den Rheinischen Versorgungskassen bereits umfänglich berücksichtigt. Das neue Beamtenversorgungsgesetz finden Sie zum Nachlesen hier: www.recht.nrw.de Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst 2016Die Tarifvertragsparteien haben sich bei Bund und Kommunen am 29. April 2016 auf einen Tarifabschluss geeinigt. In der vereinbarten Erklärungsfrist (31. Mai 2016) wurden von keiner Seite Einwendungen erhoben.
Mehrbeträge, die sich aus diesem Abschluss ergeben, können erst nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen und Vorlage der zwischen den Vertragsparteien abgestimmten Änderungstarifverträge gezahlt werden. |
|
HerausgeberRheinische Versorgungskassen |
Wenn Sie in Zukunft den Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können Sie den Newsletter hier abbestellen.