Newsletter 05-2019 - Rheinische Versorgungskassen
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Guten Tag, Änderungen im Beihilfenrecht Rheinland-Pfalz ab dem 01.01.2019Die Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz ist durch die Dritte Landesverordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz vom 26. Juli 2018 (GVBl. S. 199) zum 01.10.2018 und 01.01.2019 geändert worden. Die Neuregelungen sind grundsätzlich für Aufwendungen anzuwenden, die nach dem 30.09.2018 beziehungsweise 31.12.2018 entstanden sind. Nachstehend möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen geben. Änderungen im Beihilfenrecht NRW ab dem 01.01.2019Die Beihilfenverordnung Nordrhein-Westfalen ist durch die Neunte Verordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung NRW vom 6. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 644) zum 01.01.2019 geändert worden. |
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HerausgeberRheinische Versorgungskassen |
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