Newsletter 06-2019 - Rheinische Versorgungskassen
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Newsletter 06-2019 - Rheinische Versorgungskassen |
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Guten Tag, Erhöhung der Besoldung und Versorgung im Land NRW rückwirkend ab Januar 2019 mit den Bezügen für Juli 2019Der Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 für das Land Nordrhein-Westfalen sieht eine Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge ab 01.01.2019 um 3,2 % und ab 01.01.2020 um weitere 3,2 % und um 1,4 % ab 01.01.2021 bis 30.08.2021 vor. Die Landesregierung hat nun den Gesetzentwurf vorgelegt und einen Runderlass für Abschlagszahlungen erlassen. Mit den Bezügen für Juli 2019 werden die Rheinischen Versorgungskassen diese Abschlagszahlungen (erhöhte Besoldungs- und Versorgungsbezüge rückwirkend ab Januar 2019) auszahlen. Die Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelung im Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019/2020/2021 NRW. Film ab ─ in der ZusatzversorgungNachdem es bereits kurze Erklärfilme über die Rheinische Versorgungskassen und zum Thema „Beamtenversorgung“ gibt, wurde nun ein weiterer Film zum Thema „Zusatzversorgung“ fertiggestellt. In diesem Clip, der gerade auf unser Internetseite eingebunden wurde, werden Daten und Informationen zum Thema Pflichtverischerung und Freiwillige Versicherung vermittelt. Anpassung der Versorgungsbezüge Bund und TVöDAufgrund des im letzten Jahr erfolgten Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst bei den Kommunen und beim Bund (TVöD) vom 18. April 2018 sowie des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018 / 2019 / 2020 vom 8. November 2018 haben die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) die entsprechend hiervon erfassten Versorgungsbezüge ab 1. April 2019 erhöht. Eine weitere Anpassung nach den vorgenannten Rechtsgrundlagen ist zum März 2020 vorgesehen. Die Länder NRW und Rheinland-Pfalz beraten aktuell eine mögliche Übertragung des vor wenigen Wochen erzielten Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder (TVL) auf die Beamtenbesoldung und -versorgung. Da den RVK hierzu aber noch keine weitergehenden Rechtsgrundlagen durch die jeweiligen Landesgesetzgeber vorliegen, können die Versorgungsbezüge, die auf den Beamtenversorgungsrechten der Länder NRW bzw. Rheinland-Pfalz basieren, zur Zeit noch nicht erhöht werden. |
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HerausgeberRheinische Versorgungskassen |
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