Newsletter 07-2017 - Rheinische Versorgungskassen
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Newsletter 07-2017 - Rheinische Versorgungskassen |
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Guten Tag, Wichtige Änderungen beim Kindergeld ab Januar 2018Die Antragsfrist für die Nachzahlung von Kindergeld ist verkürzt worden. Bei Kindergeldanträgen, die nach dem 31.12.2017 bei der Familienkasse eingehen, wird das Kindergeld rückwirkend längstens für die letzten sechs Monate vor dem Eingang des Antrags bei der zuständigen Familienkasse nachgezahlt. Die bisherige Regelung, Kindergeld rückwirkend bis zu vier Jahren auszuzahlen, wird damit ab dem 01.01.2018 aufgegeben. Wir empfehlen daher die Anträge zeitnah zu stellen; fehlende Unterlagen können nachgereicht werden. Rechtsgrundlage ist der ab 01.01.2018 geltende § 66 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) mit dem Wortlaut: „Das Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist.“ Erhöhung des Kindergelds Das monatliche Kindergeld wird ab Januar 2018 um zwei Euro erhöht. Der Anspruch beträgt dann für
RVK beim Gemeindekongress NRWAm 23.11.2017 fand die 22. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen in der Stadthalle Düsseldorf statt. Die Rheinischen Versorgungskassen waren wieder mit einem Stand vertreten. Der von mehr als 1.000 Delegierten und Gästen besuchte Gemeindekongress stand unter dem Motto „Kommunen stärken – Partner für die Zukunft“. Die Veranstaltung wurde traditionsgemäß von einer Ausstellung verschiedener Dienstleister aus dem kommunalen Sektor begleitet. Die Rheinischen Versorgungskassen präsentierten sich hierbei bereits zum dritten Mal zusammen mit den Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw Münster). Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2018Auf unserer Internetseite haben wir Ihnen mit der Nachricht vom 10.10.2017 die maßgeblichen Werte und Zahlen 2018 in der Zusatzversorgung bekannt gegeben. Die genannten Rechengrößen der Sozialversicherung 2018 sind nunmehr verbindlich, nachdem am 24. November 2017 die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2018 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2018) vom 16. November 2017 im Bundesgesetzblatt (BGBl I S. 3778) verkündet worden ist. Es haben sich keine Änderungen gegenüber den in unserer Nachricht vom 10.10.2017 genannten Werten ergeben. |
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HerausgeberRheinische Versorgungskassen |
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