Newsletter 07-2019 - Rheinische Versorgungskassen
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Newsletter 07-2019 - Rheinische Versorgungskassen |
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Guten Tag, Anpassung der Versorgungsbezüge NRW und Rheinland-PfalzDie Landesregierung NRW hat den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 beschlossen und sich mit der Zahlung von Abschlagszahlungen auf die im Entwurf ab 1. Januar 2019 vorgesehenen Bezügeerhöhungen um 3,2 % einverstanden erklärt. Mit den Bezügen für Juli 2019 werden die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) diese Abschlagszahlungen auszahlen, wobei die Zahlungen ausdrücklich unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelung erfolgen. Der rheinland-pfälzische Landtag hat dagegen das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2019/2020/2021 bereits beschlossen. Infolgedessen zahlen die RVK mit den Bezügen für Juli 2019 die Bezügeerhöhungen ab 1. Januar 2019 (um 3,2 %) und zusätzlich ab 1. Juli 2019 (um 2 %) aus. Rentenerhöhung zum 1. JuliRund 190.000 Rentnerinnen und Rentner der RZVK können sich über eine Rentenerhöhung zum 01.07.2019 freuen. Sowohl die Betriebsrenten als auch die Renten aus der Freiwilligen Versicherung werden um 1 % erhöht. Gleichzeitig steigen die gesetzlichen Renten um 3,18 % im Westen und um 3,91 % im Osten. Kindergelderhöhung ab 01.07.2019Mit dem Familienentlastungsgesetz vom 28.11.2018 wird das Kindergeld ab dem 01.07.2019 um 10 Euro je Kind erhöht. Die aktuellen Kindergeldbeträge finden Sie unter Höhe des Kindergelds. |
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HerausgeberRheinische Versorgungskassen |
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