Newsletter 08-2019 - Rheinische Versorgungskassen
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Newsletter 08-2019 - Rheinische Versorgungskassen |
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Guten Tag, Regionalkonferenz in SchwalmtalDer Einladung zur 23. Regionalkonferenz am 8. Oktober 2019 in das Rathaus der Gemeinde Schwalmtal waren rund 20 Hauptverwaltungsbeamt_innen gefolgt. Nach der Begrüßung der Gäste durch den Geschäftsführer der RVK, Miguel Freund, stellte der Bürgermeister Michael Pesch seine Gemeinde vor. Auf den Bericht des Geschäftsführers zur Lage der RVK folgten die Beiträge der Geschäftsbereichsleitungen zu den aktuellen Entwicklungen in der Altersversorgung. Im zweiten Teil der Veranstaltung trug Robert Helpenstell, Leiter des Geschäftsbereichs Beamtenversorgung und Beihilfen zum Schwerpunktthema „Umlagefinanzierung der Beihilfen“ vor. Das zum Abschluss der Veranstaltung ausgesprochene Angebot einer individuellen Beratung der Mitglieder im Hause der RVK fand guten Zuspruch. Die regelmäßigen regionalen Konferenzen der Rheinischen Versorgungskassen eröffnen den Hauptverwaltungsbeamt_innen die Möglichkeit, sich in persönlichem Kontakt und im Austausch mit der Leitungsebene der Rheinischen Versorgungskassen aus erster Hand über aktuelle Entwicklungen auf dem Themenfeld Altersversorgung zu informieren.
Vorläufige Werte und Zahlen in der ZusatzversorgungWir haben für Sie die maßgeblichen Werte und Zahlen des Jahres 2020 in einer Übersicht zusammengestellt. Die genannten Rechengrößen der Sozialversicherung für 2020 sind zunächst vorläufig, da die im Entwurf vorgelegten Grenzbeträge noch der Zustimmung durch den Bundesrat bedürfen. Durch die Tarifeinigung der Tarifvertragsparteien vom 18. April 2018 steigen die Tabellenentgelte des TVöD ab dem 01. März 2020 um weitere 1,06 Prozent. Dies hat Auswirkungen auf die Grenzwerte der zusätzlichen Umlage gemäß §§ 76 der Satzung, 38 ATV-K. Der neue Grenzwert nach der vereinbarten Lohnsteigerung ermittelt sich wie folgt:
Anpassung der Versorgungsbezüge NRWDer nordrhein-westfälische Landtag hat am 12. Juli 2019 das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 beschlossen. Infolgedessen ist der bisherige Vorbehalt, unter dem die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) mit den Bezügen für Juli 2019 die Bezügeerhöhungen ab 1. Januar 2019 (um 3,2 %) gezahlt haben, entfallen. |
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HerausgeberRheinische Versorgungskassen |
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