Newsletter 08-2020 - Rheinische Versorgungskassen
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Newsletter 08-2020 - Rheinische Versorgungskassen |
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Guten Tag, Anpassung der Versorgungsbezüge NRW und Rheinland-PfalzInfolge der jeweiligen Landesgesetze in NRW und Rheinland-Pfalz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 zahlen die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) die Bezügeerhöhungen um 1,4 % ab 1. Januar 2021 aus. Die RVK wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen trotz der durch Corona aktuell schwierigen Zeiten ein schönes, besinnliches und vor allem gesundes Weihnachtsfest. Alles Gute zum bevorstehenden Jahreswechsel und für das neue Jahr 2021. Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021Auf unserer Internetseite haben wir Ihnen mit der Nachricht vom 25.09.2020 die maßgeblichen Werte und Zahlen 2021 in der Zusatzversorgung bekannt gegeben. Die dort genannten Rechengrößen der Sozialversicherung 2021 sind nunmehr verbindlich, nachdem das Verordnungsverfahren abgeschlossen und die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2020 Seite 2612. ff.) veröffentlicht worden ist. Versicherungspflicht von Ärzten bzw. OberärztenAus gegebenem Anlass wurde unser Handbuch zur Pflichtversicherung um den Punkt 3.7 „Versicherungspflicht von Ärzten bzw. Oberärzten“ ergänzt. Unser Handbuch finden Sie als PDF-Datei im Bereich „Zusatzversorgung“ unter der Rubrik „Angebote für Mitglieder“, Unterpunkt Handbücher. Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) Information der LandesfamilienkasseDerzeit ist die Landesfamilienkasse der Rheinischen Versorgungskassen für die Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld zuständig, soweit sie von ihren Mitgliedern hierzu beauftragt wurde. Zum 1.Januar 2021 wechselt die Zuständigkeit zur Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA). Hintergrund ist eine Änderung des Einkommensteuergesetzes, aufgrund derer die Familienkassen des öffentlichen Dienstes die Zuständigkeit für die Kindergeldbearbeitung an die Familienkasse der BA abgeben können. Die Mitglieder der Landesfamilienkasse haben sich entschieden, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Kindergeldfälle werden elektronisch an die Familienkasse der BA übergeben. Es müssen insbesondere keine neuen Anträge gestellt werden. Bereits eingereichte Nachweise und Unterlagen müssen nicht nochmals bei der Familienkasse der BA eingereicht werden. Die Auszahlung des Kindergeldes durch die Landesfamilienkasse erfolgt letztmalig für den Monat Dezember 2020. Ab dem 01.01.2021 werden die Kindergeldberechtigten dann durch die zuständige Familienkasse der BA betreut. Die Aufnahme der Kindergeldzahlung erfolgt ab dem Monat Januar 2021. Die Kindergeldberechtigten werden von der Familienkasse der BA weitere umfassende Informationen, insbesondere über die zuständige regionale Familienkasse, die Auszahlungstermine, sowie ihre künftigen Ansprechpersonen für alle Fragen zum Kindergeld erhalten. Informationen zum Kindergeld bei der BA sind im Internet unter www.familienkasse.de zusammengefasst. Über die kindergeldabhängigen Versorgungs-, Besoldungs-, und Entgeltbestandteile entscheidet der Dienstherr/Arbeitgeber bzw. die zuständige Bezügestelle weiterhin eigenständig. Änderungen in den Verhältnissen, insbesondere Beginn und Ende eines Kindergeldanspruchs, sind daher immer der zuständigen Bezügestelle mitzuteilen. Kindergeldberechtigte die einen Vertrag über eine „Riester-Rente“ abgeschlossen haben, informieren bitte nach der Übergabe ihren Anbieter über den Zeitpunkt des Zuständigkeitswechsels zur Familienkasse der BA und die von der Familienkasse der BA vergebene neue Kindergeldnummer. Mit freundlichen Grüßen |
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