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Besonderheiten

Nachfolgend haben wir für Sie besondere Informationen zusammengestellt.

Sie erhalten für die eingezahlten Beiträge eine Befreiung von der Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Deshalb ist die spätere Rente in vollem Umfang steuerpflichtig und Sie müssen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Diese gesetzlichen Regelungen sind unabhängig davon, bei welchem Anbieter Sie die Bruttoentgeltumwandlung abgeschlossen haben.

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer zuständigen Krankenversicherung und Ihrem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.