Durch die Tarifeinigung der Tarifvertragsparteien vom 18. April 2018 steigen die Tabellenentgelte des TVöD ab dem 10. April 2019 durchschnittlich um weitere 3,09 Prozent. Dies hat Auswirkungen für die Grenzwerte der zusätzlichen Umlage gemäß §§ 76 der Satzung, 38 ATV-K.