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Nachrichten

Aufgrund einer Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) waren die Zeitgrenzen für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV) angehoben worden.

Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. November 2018, einen Gesetzentwurf zur fünften Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch verabschiedet und den Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 % des Bruttolohns angehoben.

Die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK) wird in diesem Jahr ab dem 05. November mit dem Versand der Versicherungsnachweise über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung für das Jahr 2017 beginnen.

Mit unserer Nachricht vom 26.07.2018 haben wir Sie darüber informiert, dass es aufgrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens in der Leistungsabteilung der RZVK vorübergehend zu längeren Bearbeitungszeiten kommt.

Wir haben für Sie die maßgeblichen Werte und Zahlen des Jahres 2019 in einer Übersicht zusammengestellt.