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Nachrichten

Wie wir mit unserer Nachricht vom 11.02.2016 bereits mitgeteilt haben, beträgt ab dem 1. Januar 2017 der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung 2,55 %.

Da im Geschäftsbereich Zusatzversorgung der Rheinischen Versorgungskassen in absehbarer Zeit die bestehenden IT-Verfahren abgelöst werden, können für einen gewissen Zeitraum keine Überleitungen mit anderen Zusatzversorgungseinrichtungen mehr durchgeführt werden.

Die Grenzwerte für die zusätzliche Umlage gemäß § 76 der Satzung, § 38 ATV-K für den Zeitraum vom 01.03.2016 bis 31.01.2017, die wir bereits ...

Wir haben für Sie die maßgeblichen Werte und Zahlen des Jahres 2017 in einer Übersicht zusammengestellt.

Durch die Tarifeinigung der Tarifvertragsparteien vom 29. April 2016 steigen die Tabellenentgelte des TVöD ab 01. März 2016 um 2,4 Prozent.