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Die Betriebsrenten aus der Pflichtversicherung und die Renten aus der Freiwilligen Versicherung der Rheinischen Zusatzversorgungskasse werden zum 1. Juli 2025 um ein Prozent des bisherigen Betrags erhöht.
Zurzeit stellen Arbeitgeber vermehrt ihre Beschäftigten aufgrund der COVID-19 (Coronavirus) Pandemie von der Arbeit unter Fortzahlung der Bezüge für eine Quarantäne frei, ohne dass bereits ein Beschäftigungsverbot besteht.
Am 10. November 2019 hat die Bundesregierung Veränderungen beschlossen, die sich direkt auf die betriebliche Altersvorsorge auswirken (siehe unsere Nachricht vom 15.11.2019).
Auf unserer Internetseite haben wir Ihnen mit der Nachricht vom 26.09.2019 die maßgeblichen Werte und Zahlen 2020 in der Zusatzversorgung bekannt gegeben.
Am 10. November 2019 hat die Bundesregierung Veränderungen beschlossen, die sich direkt auf die betriebliche Altersvorsorge auswirken (siehe unsere Nachricht vom 15.11.2019).