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Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025

Bereich: Zusatzversorgung

Die Betriebsrenten aus der Pflichtversicherung und die Renten aus der Freiwilligen Versicherung der Rheinischen Zusatzversorgungskasse werden zum 1. Juli 2025 um ein Prozent des bisherigen Betrags erhöht.

Ebenfalls zum 1. Juli 2025 erfolgt aufgrund der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 vom 23. Juni 2025 eine Erhöhung der gesetzlichen Renten.

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