Kann die Betriebsrente abgefunden werden?
Die Betriebsrente wird abgefunden, sofern sie einen bestimmten, jährlich festgelegten Monatsbetrag (derzeit 37,45 Euro, Stand 01.01.2025) nicht überschreitet. Waisenrenten und Erwerbsminderungsrenten werden nur auf Antrag abgefunden.