Kann die Betriebsrente abgefunden werden?
Die Betriebsrente wird abgefunden, sofern sie einen bestimmten, jährlich festgelegten Monatsbetrag (derzeit 39,55 Euro, Stand 01.01.2026) nicht überschreitet. Waisenrenten und Erwerbsminderungsrenten werden nur auf Antrag abgefunden.