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Die Betriebsrenten aus der Pflichtversicherung und die Renten aus der Freiwilligen Versicherung der Rheinischen Zusatzversorgungskasse werden zum 1. Juli 2025 um ein Prozent des bisherigen Betrags erhöht.
Ein Wechsel zwischen den Förderwegen Riesterrente und Entgeltumwandlung ist jederzeit kostenlos und ohne Gesundheitsprüfung möglich. Sie sollten sich für den Förderweg entscheiden, der sich als günstiger erweist.