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Staatliche Förderung

Auf Antrag erhalten Sie staatliche Zulagen und im Rahmen Ihrer Einkommensteuerveranlagung eventuell Steuererstattungen vom Finanzamt.

Als Zulage stehen Ihnen 175 Euro zu. Für Kinder, die bis 2007 geboren wurden, wird eine Zulage in Höhe von 185 Euro gewährt, bei Kindern ab Geburtsjahr 2008 erhöht sich die Zulage auf 300 Euro.

Die eigene Zulage, die Zulage der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners sowie Kinderzulagen können bei der Berechnung des Mindesteigenbeitrags beitragsmindernd berücksichtigt werden. Auf Antrag werden die eigene Zulage und die Kinderzulagen auf Ihren Altersvorsorgevertrag gezahlt. Die Zulage für die Ehepartnerin bzw. den Ehepartner - zuzüglich eventueller Kinderzulagen - wird auf Antrag auf den Altersvorsorgevertrag Ihres Ehepartners gezahlt.

Zahlen Sie einen geringeren Beitrag als den Mindesteigenbeitrag, aber nicht weniger als den jährlichen Sockelbeitrag von 60 Euro, werden Zulagen und steuerliche Förderung anteilig gekürzt. Zahlen Sie zum Beispiel statt des Mindesteigenbeitrags nur den halben Beitrag, werden die Zulagen halbiert.